FGSV-Nr. FGSV 001/25
Ort Stuttgart
Datum 30.09.2014
Titel Die neuen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
Autoren BDir. Dr.-Ing. Holger Figge
Kategorien Kongress
Einleitung

Die gültigen „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90) sind mit ihrem Berechnungsteil in Abschnitt 4 Bestandteil der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Die Einführung geänderter RLS macht somit ein Verordnungsänderungsverfahren erforderlich. Die inzwischen 24 Jahre alten RLS-90 enthalten in ihrem Formelwerk Emissionsansätze für Pkw und Lkw, die heute auf Grund der zahlreichen Weiterentwicklungen an den Fahrzeugen überholt sind. Die Implementierung aktueller Emissionsannahmen ist der entscheidende Auslöser für die im Jahr 2009 begonnene Überarbeitung der Berechnungsvorschrift. Folge der alten Emissionsbasis sind zunehmende Probleme mit der Vergabe von Lärmkorrekturwerten DStrO für Fahrbahndeckschichten. Neuen Lärm mindernden Entwicklungen beim Fahrbahndeckenbau konnte so kaum noch Rechnung getragen werden. Im aktualisierten Verfahren des Entwurfs der RLS-14 sind somit aktuelle Fahrzeugemissionen hinterlegt. Das mit den Jahren gestiegene Geschwindigkeitsniveau ist berücksichtigt. Die Systematik der Lärmkorrekturwerte musste komplett überarbeitet werden, weil in den RLS-90 bei den DStrO-Werten nur Pkw aber keine Lkw berücksichtigt werden. Außerdem stehen Lärm mindernde Deckschichten nur für hohe Geschwindigkeiten oberhalb 60 km/h zur Verfügung, im Innerortsbereich können derartige Deckschichten mit ihrer Lärm reduzierenden Wirkung bei schalltechnischen Untersuchungen bis heute nicht berücksichtigt werden. Das Verfahren zu Ermittlung der Lärmkorrekturwerte war ebenfalls überarbeitungsbedürftig. Es wird künftig entsprechend den RLS an die 16. BImSchV angebunden sein. Die RLS-14 werden ein erheblich stärker differenziertes System von Korrekturwerten enthalten, die sowohl Lkw einbeziehen wie auch für Fahrgeschwindigkeiten bis herunter zu 30 km/h angewendet werden können. Bei den errechneten Beurteilungspegeln ist mit den RLS-14 gegenüber den RLS-90 mit geringen Erhöhungen – im Wesentlichen durch die neuen Emissionsansätze – zu rechnen. Die fachliche Überarbeitung der RLS ist abgeschlossen. Sie erfolgte in einer Bearbeitergruppe unter Leitung der BASt im Rahmen der zuständigen FGSV-Gremien. Für Ende 2014 sind das Einholen der Stellungnahmen der Straßenbauverwaltungen der Länder und die Einleitung der erforderlichen Schritte zur Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung vorgesehen. Es wird angestrebt, im nächsten Jahr eine geänderte 16. BImSchV mit einer überarbeiteten RLS vorliegen zu haben.

PDF
Volltext

Die Kurzfassung dieses Vortrages ist als PDF verfügbar.