FGSV-Nr. FGSV 002/84
Ort Karlsruhe
Datum 27.09.2005
Titel Umweltmanagementsystem im Betriebsdienst des Landesbetriebes Straßenbau NRW
Autoren Dipl.-Geogr. Gerd Dahmen
Kategorien Straßenbetrieb, Winterdienst
Einleitung

1 Einführung und Anlass

Innerhalb des Straßenbetriebsdienstes ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte mit Belangen des Umweltschutzes und den entsprechenden Rechtsvorschriften. Beim Winterdienst, der Grünpflege, der Straßenreinigung, der Abfallentsorgung oder dem Gehöftbetrieb mit Tankstelle, Waschplatz und Betriebsmittellagern sind zahlreiche Verordnungen, technische Vorschriften und Auflagen auch aus dem Umweltschutzbereich zu beachten.

Ein Beispiel soll das verdeutlichen. Jede Meisterei verfügt über einen Waschplatz für ihre Fahrzeuge und Geräte. Da das Waschwasser mineralölbelastet ist, darf das dort anfallende Abwasser nur nach vorheriger Behandlung in die Kanalisation eingeleitet werden. Außerdem ist die Einleitung genehmigungsbedürftig. Als Abwasserbehandlungsanlage ist in nahezu allen Meistereien ein Schlammfang mit integrierter oder nachgeschalteter Leichtflüssigkeitsabscheidung in Form eines Koaleszenzabscheiders vorhanden. Der Betrieb dieser Anlagen ist mit zahlreichen Verpflichtungen für den Betreiber verbunden. So müssen monatlich der Füllungsgrad des Schlammfanges und des Abscheiders sowie die Funktionsweise überprüft werden. Alle fünf Jahre ist eine Dichtigkeitsprüfung durch eine fachkundige Firma zu veranlassen. Es dürfen nur ganz bestimmte Reinigungsmittel eingesetzt werden. In den Nebenbestimmungen einiger Genehmigungen sind darüber hinaus auch regelmäßige Analysen des Abwassers vorgesehen. Die Leiterin bzw. der Leiter einer Meisterei muss sicherstellen, dass diese Aufgaben tatsächlich wahrgenommen und im Bedarfsfall auch gegenüber den Aufsichtsbehörden dokumentiert werden können.

PDF
Volltext

Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.

1 Einführung und Anlass

Innerhalb des Straßenbetriebsdienstes ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte mit Belangen des Umweltschutzes und den entsprechenden Rechtsvorschriften. Beim Winterdienst, der Grünpflege, der Straßenreinigung, der Abfallentsorgung oder dem Gehöftbetrieb mit Tankstelle, Waschplatz und Betriebsmittellagern sind zahlreiche Verordnungen, technische Vorschriften und Auflagen auch aus dem Umweltschutzbereich zu beachten.

Ein Beispiel soll das verdeutlichen. Jede Meisterei verfügt über einen Waschplatz für ihre Fahrzeuge und Geräte. Da das Waschwasser mineralölbelastet ist, darf das dort anfallende Abwasser nur nach vorheriger Behandlung in die Kanalisation eingeleitet werden. Außerdem ist die Einleitung genehmigungsbedürftig. Als Abwasserbehandlungsanlage ist in nahezu allen Meistereien ein Schlammfang mit integrierter oder nachgeschalteter Leichtflüssigkeitsabscheidung in Form eines Koaleszenzabscheiders vorhanden. Der Betrieb dieser Anlagen ist mit zahlreichen Verpflichtungen für den Betreiber verbunden. So müssen monatlich der Füllungsgrad des Schlammfanges und des Abscheiders sowie die Funktionsweise überprüft werden. Alle fünf Jahre ist eine Dichtigkeitsprüfung durch eine fachkundige Firma zu veranlassen. Es dürfen nur ganz bestimmte Reinigungsmittel eingesetzt werden. In den Nebenbestimmungen einiger Genehmigungen sind darüber hinaus auch regelmäßige Analysen des Abwassers vorgesehen. Die Leiterin bzw. der Leiter einer Meisterei muss sicherstellen, dass diese Aufgaben tatsächlich wahrgenommen und im Bedarfsfall auch gegenüber den Aufsichtsbehörden dokumentiert werden können.

Hierzu kann der Aufbau eines betriebsinternen Umweltmanagementsystems einen wichtigen Beitrag leisten.

Ein Umweltmanagementsystem ist ein Instrument zur Qualitätssicherung des innerbetrieblichen Umweltschutzes. Es werden umweltrelevante Tätigkeiten identifiziert, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten verbindlich festgelegt, Dokumentationspflichten und Informationsflüsse beschrieben und interne Erfolgskontrollen eingerichtet. Die internationale ISO 14001 oder das Eco-Management and Audit Scheme (Öko-Audit gemäß EU-Verordnung 1836/93) sind Regelwerke, in denen die Anforderungen an Umweltmanagementsysteme festgelegt und außerdem regelmäßig wiederkehrende Prüfungen und Zertifizierungen durch unabhängige Gutachter vorgesehen sind.

Im Rahmen eines Umweltmanagementsystems wird zunächst ermittelt, welche konkreten umweltrelevanten Verpflichtungen für den jeweiligen Betrieb bestehen und ob sichergestellt ist, dass Änderungen der relevanten Vorschriften frühzeitig bekannt und entsprechend umgesetzt werden. Die damit verbundenen Aufgaben werden eindeutig bestimmten Personen zugeteilt. Durch Anleitung, Unterweisung oder Schulung wird gewährleistet, dass die zuständigen Personen diese Aufgabe fachgerecht wahrnehmen können. Ein Wiedervorlagesystem stellt sicher, dass die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen und Wartungsarbeiten auch fristgerecht durchgeführt werden. Festlegungen zur Dokumentenlenkung und Ablage sollen die Wahrnehmung der Betreiberpflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden dokumentieren. Die Dokumentation ist insbesondere von Bedeutung, wenn im Schadensfall gegenüber den ermittelnden Stellen oder gegenüber der Versicherung nachzuweisen ist, dass nicht fahrlässig gehandelt wurde.

Das Umweltmanagementsystem trägt also dazu bei, vorhandene Defizite aufzuspüren, umweltrelevante Arbeitsabläufe zu optimieren und es schafft Rechtssicherheit.

Es kann außerdem genutzt werden, um mit Ressourcen schonend und sparsam umzugehen. Durch die regelmäßige Erfassung der Verbrauchsdaten für Wasser, Energie und Betriebsmittel und die Bildung von Kennzahlen, die diese Daten in Bezug zur erbrachten Leistung setzen, erhält die Meistereileitung einen Überblick und wird in die Lage versetzt, auffälligen Mehrverbräuchen auf den Grund zu gehen.

Betrieblicher Umweltschutz und schonender Umgang mit den Ressourcen werden so integraler Bestandteil der Arbeitsabläufe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden für Aspekte des Umweltschutzes sensibilisiert.

Durch regelmäßige interne Betriebsprüfungen (Audits) wird sichergestellt, dass die Instrumente des Umweltmanagementsystems im Arbeitsablauf genutzt und den praktischen Erfordernissen angepasst werden.

2 Vorgehensweise

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat bereits in einigen ausgewählten Dienststellen Erfahrungen mit Umweltmanagementsystemen gemäß ISO 14001 und der Öko-Audit-VO sammeln können. Hierbei handelt es sich neben der Rheinischen Prüfstelle für Baustoffe um die Autobahnmeisterei Oelde und die Straßenmeistereien Lohmar, Heinsberg und Wiehl. Aufgrund der positiven Ergebnisse hat der Vorstand des Landesbetriebes am 9. Juli 2001 beschlossen, für den Betriebsdienst in allen 19 Niederlassungen und insgesamt 85 Straßen- und Autobahnmeistereien innerhalb von 3 Jahren flächendeckend ein innerbetriebliches Umweltmanagementsystem aufzubauen, wobei aus Kostengründen allerdings auf eine Zertifizierung durch Externe verzichtet werden soll.

Folgende Ziele sollen damit für den Landesbetrieb Straßenbau NRW erreicht werden:

  • Aufdeckung und Behebung von Vollzugsdefiziten im Umweltschutz und damit eine Risikominimierung durch Verringerung vermeidbarer Betriebsstörungen
  • Qualitätssicherung auf einem landesweit einheitlichen Niveau
  • Herstellung von Rechtssicherheit für die Verantwortlichen
  • Ermittlung von Optimierungsmöglichkeiten beim Energie- und Ressourcenverbrauch.

Das Umweltmanagementkonzept für den Betriebsdienst des Landesbetriebes wurde von einem Arbeitskreis erarbeitet, in dem Vertreterinnen und Vertreter der Meistereien, der Betriebsabteilungen der Niederlassungen sowie des zuständigen Geschäftsbereiches des Betriebssitzes saßen. Wegen der engen Überschneidung der Regelungen des Umweltrechts und der Arbeitssicherheitsbestimmungen waren die Fachkräfte für Arbeitssicherheit ebenfalls im Arbeitskreis vertreten.

Das Umweltmanagementsystem des Landesbetriebes (UMS) beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, die mit den Unternehmer- und Betreiberpflichten der Leiterinnen und Leiter der Autobahn- und Straßenmeistereien zusammenhängen. In einem ersten Schritt werden zunächst die mit dem Gehöftbetrieb in Zusammenhang stehenden Aufgaben und Pflichten betrachtet, da dort wegen der Vielzahl relevanter Regelwerke die größten Defizite vermutet werden. Danach werden sukzessive auch streckenbezogene Tätigkeiten, wie die Unterhaltung der Straßenentwässerung, in das Umweltmanagementsystem einbezogen.

Das Umweltmanagementsystem ist als Daueraufgabe zu begreifen. Mit seiner Einführung sind eventuell vorhandene Defizite nicht behoben, sondern sie werden transparent. Ihre Beseitigung wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, der von den zur Verfügung stehenden Kapazitäten bestimmt wird. Es ermöglicht, den Abbau von Defiziten systematisch und einheitlich zu betreiben und danach den erreichten Standard zu halten und an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen.

Das Umweltmanagementsystem des Landesbetriebes besteht derzeit aus folgenden Instrumenten:

  • eine Zusammenstellung der Dokumente, die in der Meisterei vorgehalten werden müssen und die z. T. durch die Meisterei regelmäßig fortzuschreiben sind, (s. 3.1 Dokumentenübersicht)
  • eine Zusammenstellung regelmäßig wiederkehrender Prüfungs- und Wartungsarbeiten an Anlagen, Anlagenteilen, sowie Fahrzeugen und Geräten (s. 3.2 Prüf- und Wartungsmatrix)
  • eine Zusammenstellung relevanter Unterweisungen und Schulungen, die regelmäßig mit dem Betriebspersonal durchzuführen sind (s. 3.3 Schulungs- und Unterweisungsübersicht)
  • eine Checkliste für regelmäßige interne Überprüfungen, mit deren Hilfe die Niederlassungen die Fachaufsicht im innerbetrieblichen Umweltschutz optimieren und eine Erfolgskontrolle sicherstellen sollen (s. 3.5 Checkliste für das interne Audit)

Diese UMS-Instrumente werden ergänzt um eine Zusammenstellung von Merkblättern und Musterdokumenten, die zur Umsetzung von Umweltgesetzen und -vorschriften eingesetzt werden (s. 3.4 Weitere Unterlagen)

3 Die Instrumente des Umweltmanagementsystems

3.1 Die Dokumentenübersicht

Ein Auszug der Dokumentenübersicht ist im Bild 1 dargestellt.

Zur wirksamen Wahrnehmung ihrer Betreiberpflichten müssen die Meistereileitungen auf eine Vielzahl von Dokumenten und Unterlagen zugreifen können. Zusätzlich bestehen für bestimmte Unterlagen rechtliche Vorgaben zur Erarbeitung und zur Aufbewahrung. Die vorliegende Dokumentenübersicht dient zum einen dazu, eine Übersicht der erforderlichen Dokumente zu geben. Darüber hinaus können durch Angabe des Ordners und des Standortes sowie des für die Aktenführung jeweiligen Verantwortlichen Dokumente im Bedarfsfall rasch aufgefunden bzw. zugeordnet werden.

Bild 1: Auszug aus der Dokumentenübersicht

3.2 Die Prüf- und Wartungsmatrix

Ein Auszug der Prüf- und Wartungsmatrix ist im Bild 2 dargestellt.

Die Prüf- und Wartungsmatrix erfüllt verschiedene Funktionen:

  • sie gibt einen Überblick über die Anlagen, Anlagenteile, Maschinen, Geräte und sonstigen Ausrüstungsgegenstände, für die regelmäßig wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben sind
  • sie dient der Planung der im Laufe eines Jahres durchzuführenden Prüfungen und Arbeiten zur Vermeidung von Fristüberschreitungen und dokumentiert die Zuständigkeiten
  • mit ihrer Hilfe können die vorgeschriebenen Prüfungs- und Wartungsarbeiten nachgehalten werden.

Sie umfasst neben der Tankstelle, dem Waschplatz und den diversen Lagerbereichen für Problemstoffe außerdem die elektrischen Anlagen, die Heizungsanlage sowie die arbeitssicherheitstechnischen Prüfungen an Maschinen und Geräten gemäß Unfallverhütungsvorschriften.

Einzutragen sind jeweils

  • der letzte und der nächste fällige Prüftermin, der sich aus den vorgeschriebenen Prüfintervallen ergibt
  • ein Kontrollvermerk, in dem die Meistereileitung dokumentiert, dass anstehende Prüfungen tatsächlich durchgeführt wurden
  • den Namen des Prüfers oder der für die Prüfung zuständigen Stelle und, sofern die Prüfung nicht durch die Meisterei selbst, sondern durch Dritte durchgeführt wird
  • den Namen des Meistereimitarbeiters, der die Prüfung veranlasst, sowie
  • die Bezeichnung des Ordners, in dem die Prüfbelege abgelegt sind.

Bild 2: Auszug aus der Prüf- und Wartungsmatrix

Durch monatliche Wiedervorlage bei der Meistereileitung wird sichergestellt, dass drohende Fristüberschreitungen frühzeitig bemerkt werden. Einmal pro Jahr ist die Prüf- und Wartungsmatrix zu aktualisieren. Eine wichtige Ergänzung der Prüf- und Wartungsmatrix sind die Prüfordner, die eine vollständige Übersicht der in der jeweiligen Meisterei vorhandenen prüfpflichtigen Anlagen, Geräte und sonstigen Prüfgegenstände sowie die Prüfbelege enthalten.

3.3 Schulungs- und Unterweisungsübersicht

Sie gliedert sich in:

  • Eine Qualifikationsübersicht, in der für das jeweilige Meistereipersonal die besuchten Fort- und Weiterbildungen sowie sonstige Qualifikationen vermerkt werden können. Sie kann für die sach- und fachgerechte Verteilung von Arbeitsaufträgen als auch für die Planung der beruflichen Weiterqualifikation der Beschäftigten genutzt werden.
  • Eine Auflistung der gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßig zu wiederholenden Unterweisungen nach den Unfallverhütungsvorschriften und der Gefahrstoffverordnung.
  • Eine Teilnahmeliste, mit der die Unterweisungen teilnehmerbezogen dokumentiert werden.

Zentrales Element ist die Übersicht mit den Unterweisungen, da hier eine gesetzliche Verpflichtung besteht, diese mindestens einmal pro Jahr durchzuführen. Ein Auszug ist im Bild 3 dargestellt.

Bild 3: Auszug aus der Unterweisungsübersicht

Vielfach beinhalten die Unterweisungen lediglich kurze und prägnante Hinweise auf mögliche Gefahrenpunkte, die in der Alltagspraxis verdrängt werden. Die einzelnen Unterweisungen dauern also nicht lange und weisen zudem zahlreiche Überschneidungen auf, wie der generelle Hinweis auf den zu beachtenden Selbstschutz, die Warnung Umstehender oder die Meldewege, so dass in der Regel mehrere Themenfelder zusammengefasst werden können. In der Übersicht ist dies bereits für die Unterweisung der Betriebsanweisungen für die eingesetzten Gefahrstoffe erfolgt, indem sie den Unterweisungen über die Tätigkeiten zugeordnet wurden, bei denen sie eingesetzt werden (BA-Klammereinträge).

3.4 Weitere Unterlagen

Aus einigen Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften ergibt sich die Verpflichtung, für bestimmte Tätigkeiten Unterlagen zu erarbeiten und zu führen. Beispielhaft werden genannt:

  • Betriebstagebuch für Abscheideranlagen, in dem die eingesetzten Reinigungsmittel und die vorgeschriebenen Mess-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten zu dokumentieren sind
  • Nachweisbuch zum Ablegen der Abfallbegleit- und Übernahmescheine
  • Betriebsanweisungen für die Lagerung wassergefährdender oder brennbarer Stoffe (s. z. B. Bild 4 Betriebsanweisung Tankstelle)

Bild 4: Betriebsanweisung für die Dieselkraftstofftankstelle

Derartige Unterlagen wurden als Muster zur Verfügung gestellt, die von den Meistereien auf ihre konkrete Anlage anzupassen waren.

3.5 Checkliste für das interne Audit

Das innerbetriebliche Audit hat den Zweck, die Funktion des Umweltmanagementsystems zu überprüfen und Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten innerhalb des betrieblichen Umweltschutzes, aber auch am UMS aufzuzeigen. In der Einführungsphase sollten der Umgang mit den UMS-Instrumenten erprobt und eine erste Bestandsanalyse durchgeführt werden. Es ging also darum, zu ermitteln, ob und in welchem Umfang die vorgesehenen Angaben in den vorgestellten Unterlagen von den Meistereien gemacht wurden und wo schwerpunktmäßig Daten fehlten. Die für das Erstaudit entwickelte Checkliste diente einer vereinheitlichten Erfassung und einer erleichterten Auswertung, auf deren Grundlage die Maßnahmen zur Mängelbeseitigung erarbeitet werden. Insofern werden sich die Audit-Themen und damit auch die Audit-Checklisten jährlich ändern, da sie sich an den vereinbarten Maßnahmen orientieren.

3.6 Zuständigkeiten und Ablauf des Umweltmanagementsystems

Bild 5: Zuständigkeiten innerhalb des Umweltmanagementsystems

In einmal pro Jahr stattfindenden Dienstbesprechungen mit den Niederlassungen und Meistereien werden die Ergebnisse der Auditauswertung vorgestellt und Zielvereinbarungen über die im kommenden Jahr anstehenden Maßnahmen getroffen. Hierbei wird berücksichtigt, dass nicht alle Defizite auf einmal beseitigt werden können. Dieser Prozess wird mehrere Jahre beanspruchen und kann nur sukzessive unter Beachtung der vorhandenen Personal- und Finanzkapazitäten erfolgen. Die Umsetzung wird regelmäßig im Rahmen der jährlichen internen Audits nachvollzogen.

Das Projekt UMS ist somit ein unbefristeter Prozess der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes, dessen Geschwindigkeit von den Beteiligten selbst bestimmt wird.

4 Bisherige Erfahrungen

4.1 Zeitlicher Ablauf der Einführungsphase und des Erst-Audits

Bild 6: Zeitlicher Ablauf der Einführungsphase

4.2 Auswertung der Erstaudits

Erwartungsgemäß wurde die Einführung der UMS-Instrumente in den Meistereien zunächst mit Skepsis und teilweiser Ablehnung betrachtet, da mit einem beträchtlichen Zeitaufwand gerechnet wurde. Im Rahmen der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und der Ermittlung der benötigten Daten verbreitete sich jedoch recht schnell die Erkenntnis, dass die geforderten Angaben in erheblichem Maße zur Rechtssicherheit beitragen. Einigen Meistereileitern ist erst im Rahmen der UMS-Bearbeitung bewusst geworden, welche Verantwortung sie als Betriebsleiter auch im Umweltbereich haben. Mittlerweile werden der Sinn und Zweck des UMS nicht mehr in Frage gestellt.

Im Rahmen des Erstaudits haben die Niederlassungen in ihren Meistereien mit Hilfe einer Checkliste erfasst, ob und in welchem Umfang die mit dem UMS eingeführten Arbeitsblätter eingeführt und ausgefüllt waren.

Die Dokumentenübersicht und die Prüf- und Wartungsmatrix sind von einem Großteil der Meistereien bereits zu mehr als 50% ausgefüllt worden. Dies ist ein sehr gutes Ergebnis.

Eine Detailauswertung der Prüf- und Wartungsmatrix hat ergeben, dass vielfach die Prüfbelege externer Prüfer nicht bei den Meistereien vorhanden sind, sondern bei der Organisationseinheit, die die entsprechenden Wartungsverträge abschließt. Außerdem waren die Zuständigkeiten für die Vergabe von Sachverständigenprüfungen unterschiedlich geregelt. Mit dem für die Einrichtungen des Landesbetriebes zuständigen Fachcenter Gebäudemanagement wurden daraufhin für alle gebäuderelevanten Prüfungen einheitliche Zuständigkeitsregelungen vereinbart. Für die Sachverständigenprüfungen an den Tankstellen und den Heizungsanlagen wurde ein Rahmenvertrag für den Landesbetrieb abgeschlossen, ebenfalls für die Prüfungen an den elektrischen Anlagen. Außerdem wurde sichergestellt, dass die Meistereien die Originale der Prüfbelege erhalten.

Bei der Schulungsübersicht traten erheblich mehr Probleme auf. Insbesondere die Unsicherheit, welche Kenntnisse bei den regelmäßig zu wiederholenden Unterweisungen zu vermitteln sind und fehlende Unterweisungshilfsmittel führten dazu, dass hier mehrheitlich nur wenige Eintragungen gemacht wurden. Als Ansatz für eine Optimierung wurde vereinbart, dass der Betriebssitz bis Juni 2005 für die Unterweisungsthemen Unterrichtshilfsmittel in Form von Folien oder Merkblättern erarbeitet und im Intranet zur Verfügung stellt.

Neben den Arbeitsblättern wurde im Rahmen des UMS eine Reihe von Musterdokumenten eingeführt, die von den Meistereien auf ihre jeweilige Situation spezifisch anzupassen waren. Dies ist in über 70 % der Meistereien umgesetzt.

Beim Erstaudit wurden außerdem Kritik und Anregungen zum UMS abgefragt und ausgewertet. Die UMS-Instrumente sind daraufhin überarbeitet, ergänzt und neu strukturiert worden.

Für das Jahr 2005 wurden im Wesentlichen Maßnahmen zur Behebung der Defizite bei den regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen im Gehöft sowie bei den Unterweisungen vereinbart. Außerdem wurde durch die Einbindung der betrieblichen Unterhaltung der Entwässerungsanlagen das UMS auf die Strecke ausgeweitet.

5.3 Aufwandserhebung für das Umweltmanagementsystem

Auf Wunsch der Niederlassungen und Meistereien haben diese ihren Aufwand für das Umweltmanagement von November 2003 bis Juni 2004 abgeschätzt. Dieser Aufwand wurde auf Jahresstunden hochgerechnet und ist dem Bild 7 zu entnehmen. Die Rücklaufquote lag für die Niederlassungen bei 53 % und für die Meistereien bei 58 %. Es sind Minimum, Median, Mittelwert und Maximum dargestellt. Die große Streuung ist darauf zurückzuführen, dass es sich um eine rückwirkende Schätzung handelt und nicht immer eine exakte Zuordnung der Tätigkeiten erfolgt ist. Die Maximalwerte sind mit großer Wahrscheinlichkeit Ausreißer. Da der Mittelwert und der Median sich kaum unterscheiden, geben diese Werte ein relativ genaues Maß für den tatsächlichen Aufwand wieder.

Bild 7: Aufwand für UMS

Für die Meistereien wurde, differenziert nach Meistereileitung/Verwaltung und Meistereipersonal außerdem abgefragt, für welche Aufgaben wie viel Aufwand erbracht worden ist. Die prozentuale Aufteilung ist in den Bildern 8 und 9 dargestellt.

Bei den Meistereileitungen nimmt das Ausfüllen der UMS-Instrumente gut 50 % des Aufwandes ein und 9 % entfallen auf die Einweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das neue System. Diese Anteile werden zukünftig stark rückläufig sein, da das System bekannt und die Pflege der Instrumente weniger aufwändig ist als ein Erstausfüllen. Dafür wird der Aufwand für die Durchführung der Unterweisungen deutlich zunehmen, da dort bislang die meisten Defizite aufzuholen sind. Außerdem ist zu bedenken, dass bisher lediglich die gehöftbezogenen Aufgaben Gegenstand des Umweltmanagementsystems sind und in Zukunft sukzessive auch die streckenbezogenen Aufgaben berücksichtigt werden sollen.

Bild 8: Aufgabenanteile für Einführung des UMS (DB=Dienstbesprechung; MA=Mitarbeiter)

Bild 9: Aufgabenanteile UMS für Meistereipersonal

Beim Meistereipersonal nimmt die Durchführung der Prüfungen mit knapp 44 % den größten Anteil ein. Der Zeitaufwand für das Anlegen der Prüfordner und das Führen des Betriebstagebuches, das hier vielfach noch mit seinem Ersterstellen verbunden ist, wird zukünftig abnehmen. Aber auch hier gilt, dass zukünftig mit der Einbindung der Strecke für die Prüfungen, insbesondere im Bereich der Straßenentwässerungsanlagen mit einem zunehmenden Aufwand zu rechnen ist.

Als Fazit der Auswertung lässt sich festhalten, dass im Durchschnitt die Niederlassungen pro Jahr mit 0,05 Arbeitskräften, die Meistereileitung und ihre Verwaltung mit 0,1 Arbeitskräften und das Meistereipersonal mit 0,05 Arbeitskräften am Umweltmanagementsystem beteiligt waren. Da die Aufgaben der Niederlassung im Wesentlichen in der Betreuung der Meistereien und der Durchführung der Audits liegen, muss hier differenziert werden in Niederlassungen mit wenigen Meistereien (3-4) und den beiden Betriebsniederlassungen mit jeweils 12 Meistereien. Die entsprechenden Ergebnisse werden bei der Personalbemessung des Betriebsdienstes berücksichtigt.

6 Ausblick

In der Einführungsphase hat sich der Landesbetrieb Straßenbau NRW zunächst auf das Meistereigehöft konzentriert. Dabei hat sich gezeigt, dass bereits in der Vergangenheit zahlreiche umwelt- und sicherheitsrelevante Vorschriften beachtet wurden, dies aber häufig nicht im erforderlichen Umfang dokumentiert wurde oder die entsprechenden Unterlagen mit erheblichem Aufwand gesucht werden mussten. Außerdem wurde deutlich, dass die Zuständigkeiten für verschiedene Prüfungen uneinheitlich oder gar nicht geregelt waren. Durch die intensive Beschäftigung mit den relevanten Umweltvorschriften sind darüber hinaus auch einige Defizite bei der Lagerung von Problemstoffen (fehlende Auffangwannen, unzulässige Zusammenlagerung) aufgedeckt worden. Das Umweltmanagementsystem hat bei der Behebung dieser Defizite einen wichtigen Beitrag geleistet, so dass in 2005 die Weichen dafür gestellt sind, die mit dem Gehöftbetrieb verbundenen umwelt- und sicherheitstechnischen Anforderungen zu erfüllen, wobei insbesondere bei der Lagerung der Sole vor dem Hintergrund der novellierten VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) noch Handlungsbedarf gesehen wird.

Ein weiteres Handlungsfeld in 2005 werden die Unterweisungen sein. Hier ist zu überprüfen, ob die vom Betriebssitz zur Verfügung gestellten Unterweisungshilfsmittel ausreichend sind, die in den Meistereien vorhandenen offenen Fragen zu beantworten.

In den kommenden Jahren soll das Umweltmanagementsystem sukzessive auf die streckenbezogenen Tätigkeiten ausgeweitet werden. In 2005 wird damit bereits begonnen, indem die Regenwasserbehandlungsanlagen systematisch erfasst werden und dabei festgestellt werden soll, ob alle benötigten Unterlagen in den Meistereien vorhanden sind. Es ist abzusehen, dass hier noch erhebliche Defizite vorhanden sind. Voraussetzung für eine sukzessive Abarbeitung ist jedoch die genaue Kenntnis, für welche Anlagen welche Unterlagen fehlen. Ein geschäftsbereichsübergreifender Arbeitskreis im Betriebssitz wird sich mit der Thematik beschäftigen und praktikable Lösungsvorschläge erarbeiten.

7 Fazit

  • Es ist gelungen, ein Umweltmanagementsystem innerhalb des Betriebsdienstes flächendeckend einzuführen.
  • Nach anfänglicher Skepsis wurde das Konzept von den Betroffenen akzeptiert und teilweise sogar ausdrücklich begrüßt.
  • Der zusätzliche Aufwand steht in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen.
  • Die zahlreichen positiven Ansätze zur Umsetzung der umwelt- und sicherheitstechnischen Vorschriften konnten durch das Umweltmanagementsystem systematisiert und stärker vereinheitlicht werden.
  • Defizite wurden erkannt und damit die Möglichkeit geschaffen, diese zu beheben oder ihre Behebung zumindest in die Wege zu leiten.
  • Das Umweltmanagementsystem muss als Daueraufgabe begriffen werden, deren Inhalte jährlich verändert und angepasst werden, wobei sich der Umfang der zu bewältigenden Aufgaben an den vorhandenen Kapazitäten orientieren muss, da andernfalls das System von den Beschäftigten nicht mehr als Unterstützung, sondern als Belastung empfunden wird.