FGSV-Nr. FGSV 002/84
Ort Karlsruhe
Datum 27.09.2005
Titel Das neue Merkblatt Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen im Kontext europäischer Regelungen
Autoren Dr. Michael Wunderlich (2005)
Kategorien Straßenbetrieb, Winterdienst
Einleitung

1     Einleitung

Anfang der siebziger Jahre wurde vom Bundesministerium des Innern, das damals auch für den Umweltschutz zuständig war, die Notwendigkeit erkannt, ein beratendes Gremium einzurichten, das sich mit Fragen zu wassergefährdenden Stoffen befasste. So wurde der Beirat „Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe (LTwS)“ geschaffen. Kurze Zeit später wurden als Gremien des Beirats die „Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS)“ und der „Fachausschuss Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewäs­sergefährdungen (GMAG)“ gegründet. Letzterer hatte die Aufgabe, die Auswirkungen von freigesetzten, wassergefährdenden Stoffen zu minimieren. Hierzu mussten Mindestanforde­rungen an Ölbekämpfungsprodukte definiert und Prüfverfahren entwickelt werden. Der Um­gang mit diesen Produkten wurde in Merkblättern beschrieben. Diese Informationen wurden zunächst im Gemeinsamen Ministerialblatt der Obersten Bundesbehörden später als eigen­ständige LTwS-Schriften veröffentlicht. Mit der Gründung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ging der Beirat zu diesem Ministerium über. Der Fachausschuss GMAG erarbeitete die „Anforderungen an Ölbinder“, das „Merkblatt zu Ölbinderanforderungen und -prüfmethoden“, Bekanntmachung „Ölbeseitigung auf Verkehrs­flächen – ausgenommen Ölbinder“, „Anforderungen an vorgefertigte, schwimmende Öl­sperren für Binnengewässer“ und ein Merkblatt zu deren Einsatz. Eine besondere Bedeutung hat die zweimal jährlich erscheinende „Liste der geprüften Ölbinder/Sofortmaßnahmen bei Mineralölunfällen“. Seit 2001 können alle Schriften über die LTwS-Website[1]) beim Umwelt­bundesamt abgerufen werden.



1) http://www.umweltbundesamt.de/anlagen/ltws-veröffentlichungen.html

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Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.

1 Einleitung

Anfang der siebziger Jahre wurde vom Bundesministerium des Innern, das damals auch für den Umweltschutz zuständig war, die Notwendigkeit erkannt, ein beratendes Gremium einzurichten, das sich mit Fragen zu wassergefährdenden Stoffen befasste. So wurde der Beirat „Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe (LTwS)“ geschaffen. Kurze Zeit später wurden als Gremien des Beirats die „Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS)“ und der „Fachausschuss Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewäs­sergefährdungen (GMAG)“ gegründet. Letzterer hatte die Aufgabe, die Auswirkungen von freigesetzten, wassergefährdenden Stoffen zu minimieren. Hierzu mussten Mindestanforde­rungen an Ölbekämpfungsprodukte definiert und Prüfverfahren entwickelt werden. Der Um­gang mit diesen Produkten wurde in Merkblättern beschrieben. Diese Informationen wurden zunächst im Gemeinsamen Ministerialblatt der Obersten Bundesbehörden später als eigen­ständige LTwS-Schriften veröffentlicht. Mit der Gründung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ging der Beirat zu diesem Ministerium über. Der Fachausschuss GMAG erarbeitete die „Anforderungen an Ölbinder“, das „Merkblatt zu Ölbinderanforderungen und -prüfmethoden“, Bekanntmachung „Ölbeseitigung auf Verkehrs­flächen – ausgenommen Ölbinder“, „Anforderungen an vorgefertigte, schwimmende Öl­sperren für Binnengewässer“ und ein Merkblatt zu deren Einsatz. Eine besondere Bedeutung hat die zweimal jährlich erscheinende „Liste der geprüften Ölbinder/Sofortmaßnahmen bei Mineralölunfällen“. Seit 2001 können alle Schriften über die LTwS-Website[1]) beim Umwelt­bundesamt abgerufen werden.

2 LTwS-Schrift 27 und Liste geprüfter Ölbindemittel

Die LTwS-Schrift 27 beschreibt Mindestanforderungen für Ölbindemittel in bezug auf deren Wirksamkeit (Ölaufnahme, Ölhaltefähigkeit usw.), Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Die Kriterien werden auf freiwilliger Basis geprüft. Produkte, die diese Anforderungen nachweislich erfüllen, können in die Liste der geprüften Ölbindemittel aufgenommen werden. Die Liste, die bisher als LTwS-Schrift 15 bekannt war, ist jetzt auf der Website[2]) des Verbandes der Hersteller geprüfter Öl- und Chemikalienbindemittel abrufbar. Damit haben alle Stellen, die solche Mittel beschaffen, eine aktuelle Informationsquelle für wirksame, sichere und umweltschonende Produkte.

In der LTwS-Schrift 27 ist auch ein Merkblatt enthalten, das die Anwendung von Öl­binde­mitteln auf Straßen, unbefestigten, freien Flächen und auf Gewässern beschreibt. Damit erhielten die Einsatzkräfte praktische Hinweise, worauf bei der Entfernung von Öl zu achten ist. Allerdings war es erforderlich, die aus dem Jahr 1997 stammenden Hinweise den aktuellen Bedürfnissen anzupassen.

3 Merkblatt „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“

Der Fachausschuss GMAG veröffentlichte den Entwurf „Beseitigung von Öl auf Verkehrs­flächen“ im Mai 2004 auf der Website des BMU Beirats LTwS. Dem technischen Stand entsprechend wurde auch die maschinelle Reinigung von Ölspuren berücksichtigt. Wegen der oft nicht bekannten Regelungen über die Zuständigkeit bei Maßnahmen zur Straßen­reinigung, wurden entsprechende Hinweise in das Merkblatt aufgenommen.

Von Mai bis Juli des Jahres 2004 konnten kritische Anmerkungen zum Entwurf des Merk­blattes eingereicht werden. Der Fachausschuss prüfte die Einwände und übernahm sie, wenn sie berechtigt waren. Die geplante Veröffentlichung des Merkblatts im Jahr 2005 musste jedoch verschoben werden, da mit der Auflösung des BMU Beirats LTwS auch die organisatorische Grundlage für den Fachausschuss GMAG nicht länger bestand. Eine Fortsetzung der Arbeit wird unter dem Dach der DWA ermöglicht, wenn die Kooperations­vereinbarung zwischen dem THW[3]) und der DWA unterzeichnet ist. Die Schrift soll als Merkblatt DWA-M 715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“ im Jahr 2006 erscheinen. Als Technische Regel gibt das Merkblatt  den derzeit anerkannten Stand der Reinigungs­maßnahmen wieder. Es ersetzt jedoch nicht die entsprechenden länderseitig getroffenen Regelungen.

Das Merkblatt beschreibt zunächst den Zweck und den Anwendungsbereich. Weiter werden die erforderlichen Sofortmaßnahmen genannt und solche, die als Folgemaßnahmen zu beachten sind. Im Kapitel „Einsatz von Ölbindemitteln“ wird die Eignung von Bindemitteln und deren Handhabung angesprochen. Die Nachreinigung der Verkehrsflächen mit Tensiden ist ein wichtiger Schritt, um die Rutschfestigkeit und damit die Verkehrssicherheit wieder herzustellen. Ein eigenes Kapitel ist der maschinellen Ölspurbeseitigung gewidmet. Hierin werden Maßnahmen, Anforderungen und die Handhabung dargestellt. Ein Anhang gibt Hinweise zu rechtlichen Fragen.

4 Europäische Normung „Ölbindemittel“

Im Rahmen des Europäischen Normungsverfahren wurde das Technische Kommitte CEN TC 337 „Winter maintenance and road service area maintenance equipment“ eingerichtet. Innerhalb dieses Technischen Kommittes war die Arbeitsgruppe CEN/TC 337 WG4-WI 3 „Absorbents for petroleum hydrocarbons intended for road maintenance“ rund drei Jahre tätig. In der Arbeitsgruppe waren fünf EU-Mitgliedsländer vertreten. Der Fachausschuss GMAG war mit sechs Mitgliedern beteiligt. Im Juni 2005 wurde der Entwurf für eine Norm durch das TC in Paris angenommen, im August ins Deutsche übersetzt und durch das DIN bekannt gemacht[4]). Nach Beendigung der Einspruchsfrist (Ende Januar 2006) werden die Einwendungen aller Länder an die Arbeitsgruppe WG4-WI 3 zur Korrektur gegeben. Die Einführung der Norm hängt von der zügigen Endbearbeitung ab.

5  Unterschiede der Bindemittel-Anforderungen

Es gibt einige wesentliche Unterschiede der Bindemittel-Anforderungen. In der Tabelle 1 sind die Unterschiede einander gegenübergestellt.

Tabelle 1: Unterschiede der Prüfverfahren

Aus den in Deutschland bekannten 4 Typklassen der Ölbinder wird die Europäische Norm nur auf streufähiges, körniges Material angewandt. Dies entspricht dem Typ III mit der Zu­satzbezeichnung “R“ nach der LTwS-Schrift 27. Für die Rutschfestigkeit wurde ein höherer Wert akzeptiert, da in der Prüfung keine Nachreinigung mit Tensiden vorgesehen ist. Das Testöl (Prüfgemisch A 20/NP II) gemäß LTwS-Schrift 27 wird von der Firma Haltermann, Hamburg, geliefert. Die Firma garantiert gleichbleibende Qualität für dieses spezielle Öl. Aus Gründen einer europaweiten Akzeptanz wurde jedoch als Testöl Dieselkraftstoff (ohne Zu­satzstoffe für den Winter) gewählt. Arbeitsschutz und Umweltschutz orientieren sich an be­stehenden Regelungen.

6 Ausblick

Ein Termin für die Einführung der Norm DIN EN 15366 „Produkte für den Straßenbetriebs­ und Winterdienst. Bindemittel zur Anwendung auf Straßen“ kann noch nicht genannt werden. Mit dem Gültigwerden dieser Norm können die Anforderungen (gemäß LTwS Schrift 27) an Ölbinder Typ III R entfallen. Für die Hersteller oder In-Verkehr-Bringer von Bindemittel ist die EN von Vorteil, da ihre Produkte nicht länger nach unterschiedlichen nationalen Vorschriften geprüft werden müssen. Im Hinblick auf die menschliche Gesundheit und den Umweltschutz ist zu begrüßen, dass diese Kriterien aufgenommen wurden. Eine neue Norm (EN) für Binde­mittel mit anderen Eigenschaften, z. B. schwimmfähige Produkte oder Chemikalienbinde­mittel, ist derzeit nicht geplant.

Das Merkblatt DWA-M 715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“ soll im Jahr 2006 ver­öffentlicht werden. Hinweise hierzu werden dann auf der DWA-Website zu finden sein.

1) http://www.umweltbundesamt.de/anlagen/ltws-veröffentlichungen.html

2) www.goec-ev.de

3) THW = Technisches Hilfswerk

4) Norm-Entwurf DIN EN 15366

5) SRT = Skid Resistance Test (Methode zur Prüfung der Rutschfestigkeit