FGSV-Nr. FGSV 002/98
Ort Köln
Datum 19.10.2011
Titel OKSTRA-konforme Web-Services - Der Schlüssel zu einem erfolgreichen eGovernment-Projekt
Autoren Dipl.-Inf. Stefan Tyroller
Kategorien OKSTRA
Einleitung

Stefan Tyroller ist Leiter des Sachgebietes Z1 der Abteilung „Zentrale Landesaufgaben Straßenbau“ bei der Autobahndirektion Südbayern. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen unter anderem die Leitung der „Zentralstelle IT-Management“ (Management der IT-Strategie der Bayerischen Straßenbauverwaltung) und die Steuerung der Tätigkeit der „Zentralstelle für Informationssysteme“ (Betreuung des bayerischen Straßen-Informationssystems BAYSIS). Neben seiner Arbeit als Sachgebietsleiter vertritt er als Mitglied der IT-Ko Fachgruppe „Management Straßenbetriebsdienst (MSD)“ die bayerischen Interessen und ist in mehreren Projekt- und Arbeitsgruppen der Bayerischen Straßenbauverwaltung beratend tätig.

Der im Jahr 2008 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene eGovernment-Pakt sieht unter anderem folgende Ziele für eGovernment-Projekte vor:

  • Elektronische Kommunikation
  • Dynamische Formulare
  • Medienbruchfreie Datenerfassung
  • Optimierung ebenenübergreifender Verwaltungsprozessen
  • Einheitliche Standards und Richtlinien
  • Gemeinsame Nutzung von Basiskomponenten

Mit dem hier vorgestellten eGovernment-Projekt „Gestattung von Leitungen der öffentlichen Versorgung in Straßen“ soll ein Verfahren, das bislang über den Postweg abgewickelt wird und mit einer Vielzahl von Medienbrüchen verbunden ist, auf einer eGovernment-Plattform vollständig und elektronisch abgebildet werden.

Dazu werden die Geschäftsprozesse von der Antragstellung durch ein Versorgungsunternehmen bis hin zum Abschluß der Gestattungsvereinbarung zwischen Versorgungsunternehmen und Straßenbauverwaltung vereinfacht und unter Einsatz der Basiskomponente Formularserver elektronisch abgewickelt.

Der Antragsteller, d.h. das Versorgungsunternehmen, wird in die Lage versetzt, am eigenen Rechner den Antrag elektronisch über das Internet zu stellen. Hierbei wird er von einem Formularassistenten bei der Dateneingabe unterstützt. Vorgangsrelevante Dokumente – wie z. B. Pläne, Bilder, usw. – kann er dem Antrag als zusätzliche Anlagen beifügen. Außerdem wird der Antrag um eine automatisch erzeugte, grafische Übersichtsskizze mit der Lage der beantragten Leitungen ergänzt. Zusammen mit diesen Dokumenten wird der Antrag an das jeweils zuständige Amt der Bayerischen Straßenbauverwaltung geleitet.

Zur Unterstützung für die Angabe der Lage der beantragten Leitung, steht dem Antragsteller das Kartenfenster des Bayerischen Straßen-Informationssystems BAYSIS (www.baysis.bayern.de) zur Verfügung. Dieses visualisiert die Fachdaten der Straßenbauverwaltung auf diversen Grundkarten und stellt neben den Standardfunktionen Werkzeuge zum Anzeigen, Anlegen, Bearbeiten und Löschen von Leitungen zur Verfügung. Mit Hilfe des Kartenfensters können die beantragten Leitungen metergenau verortet und visualisiert werden.

Webdienste (Web-Services) werden genutzt, um die redundante Datenhaltung von Fachinformationen zu vermeiden. So wurden für die Realisierung verschiedene Web-Services eingebunden:

  • Web-Map-Services (WMS), z. B. die Luftbilder der bayerischen Vermessungsverwaltung
  • OKSTRA-konforme Web-Services (OkWS)

Bei den OkWS handelt es sich um Web-Feature-Services (WFS), mit denen Informationen aus dem Bayerischen Straßen-Informationssystem BAYSIS gemäß dem OKSTRA-Standard (www.okstra.de) „on-the-fly“ abgefragt und in die eGovernment-Anwendung eingebunden werden können. Somit stehen dem Anwender jederzeit aktuelle Daten zur Verfügung.

Projektbeteiligte sind

  • die Bayerische Straßenbauverwaltung, vertreten durch die Zentralstelle IT-Management, für die Konzeption und Projektleitung,
  • der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, vertreten durch die CIO-Stabsstelle im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für die Finanzierung und
  • das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung für die Bereitstellung der Basiskomponente und der Infrastruktur für die eGovernment-Plattform.
PDF
Volltext

Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.

Der im Jahr 2008 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene eGovernment-Pakt sieht unter anderem folgende Ziele für eGovernment-Projekte vor:

  • Elektronische Kommunikation
  • Dynamische Formulare
  • Medienbruchfreie Datenerfassung
  • Optimierung ebenenübergreifender Verwaltungsprozessen
  • Einheitliche Standards und Richtlinien
  • Gemeinsame Nutzung von Basiskomponenten

Mit dem hier vorgestellten eGovernment-Projekt „Gestattung von Leitungen der öffentlichen Versorgung in Straßen“ soll ein Verfahren, das bislang über den Postweg abgewickelt wird und mit einer Vielzahl von Medienbrüchen verbunden ist, auf einer eGovernment-Plattform vollständig und elektronisch abgebildet werden.

Dazu werden die Geschäftsprozesse von der Antragstellung durch ein Versorgungsunternehmen bis hin zum Abschluß der Gestattungsvereinbarung zwischen Versorgungsunternehmen und Straßenbauverwaltung vereinfacht und unter Einsatz der Basiskomponente Formularserver elektronisch abgewickelt.

Der Antragsteller, d.h. das Versorgungsunternehmen, wird in die Lage versetzt, am eigenen Rechner den Antrag elektronisch über das Internet zu stellen. Hierbei wird er von einem Formularassistenten bei der Dateneingabe unterstützt. Vorgangsrelevante Dokumente – wie z. B. Pläne, Bilder, usw. – kann er dem Antrag als zusätzliche Anlagen beifügen. Außerdem wird der Antrag um eine automatisch erzeugte, grafische Übersichtsskizze mit der Lage der beantragten Leitungen ergänzt. Zusammen mit diesen Dokumenten wird der Antrag an das jeweils zuständige Amt der Bayerischen Straßenbauverwaltung geleitet.

Zur Unterstützung für die Angabe der Lage der beantragten Leitung, steht dem Antragsteller das Kartenfenster des Bayerischen Straßen-Informationssystems BAYSIS (www.baysis.bayern.de) zur Verfügung. Dieses visualisiert die Fachdaten der Straßenbauverwaltung auf diversen Grundkarten und stellt neben den Standardfunktionen Werkzeuge zum Anzeigen, Anlegen, Bearbeiten und Löschen von Leitungen zur Verfügung. Mit Hilfe des Kartenfensters können die beantragten Leitungen metergenau verortet und visualisiert werden.

Webdienste (Web-Services) werden genutzt, um die redundante Datenhaltung von Fachinformationen zu vermeiden. So wurden für die Realisierung verschiedene Web-Services eingebunden:

  • Web-Map-Services (WMS), z. B. die Luftbilder der bayerischen Vermessungsverwaltung
  • OKSTRA-konforme Web-Services (OkWS)

Bei den OkWS handelt es sich um Web-Feature-Services (WFS), mit denen Informationen aus dem Bayerischen Straßen-Informationssystem BAYSIS gemäß dem OKSTRA-Standard (www.okstra.de) „on-the-fly“ abgefragt und in die eGovernment-Anwendung eingebunden werden können. Somit stehen dem Anwender jederzeit aktuelle Daten zur Verfügung.

Projektbeteiligte sind

  • die Bayerische Straßenbauverwaltung, vertreten durch die Zentralstelle IT-Management, für die Konzeption und Projektleitung,
  • der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, vertreten durch die CIO-Stabsstelle im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für die Finanzierung und
  • das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung für die Bereitstellung der Basiskomponente und der Infrastruktur für die eGovernment-Plattform. 

1 Einführung

Der Bayerischen Straßenbauverwaltung obliegt unter anderem die Aufgabe der technischen Verwaltung der Bundesfern- und Staatsstraßen sowie einiger Kreisstraßen. Im Rahmen dieser Aufgabe werden für die Verlegung von öffentlichen Versorgungsleitungen regelmäßig Vereinbarungen zwischen den Versorgungsunternehmen und der Straßenbauverwaltung geschlossen. Der dazugehörige Schriftverkehr läuft überwiegend über den Postweg und ist mit einer Vielzahl von Medienbrüchen verbunden.

Das hier beschriebene eGovernment-Projekt hat zum Ziel,

  • die Antragstellung für die Gestattung von Leitungen der öffentlichen Versorgung durch die Versorgungsunternehmen,
  • die Bearbeitung der Vereinbarung durch die Straßenbauverwaltung und
  • den Abschluss der gegenseitigen Vereinbarung (Gestattungsvertrag)
  • auf der Basis eingeführter Standards und unter Nutzung bereits existierender Komponenten erheblich zu vereinfachen, zu automatisieren und auf einer einheitlichen Plattform abzuwickeln. 

2 Rechtlicher Kontext

2.1 Gemeingebrauch und Sondernutzung

Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen für die Benutzung von Straßen finden sich in den jeweiligen Straßen- und Wegegesetzen des Bundes und der Länder wieder. Im Bereich der Zuständigkeit der Bayerischen Straßenbauverwaltung sind dies das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für die Bundesfernstraßen und das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), welches unter anderem für die Staats- und Kreisstraßen gilt.

Der Gemeingebrauch, darunter wird die Nutzung der Straße für den Verkehr im Sinne der jeweiligen Widmung (Straße, Radweg, Gehweg, usw.) verstanden, ist jedermann gestattet. Die Benutzung der Straße über deren Gemeingebrauch hinaus stellt dagegen eine Sondernutzung dar. Sondernutzungen bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung. Hierbei kann zwischen zwei verschiedenen Arten von Sondernutzungen unterschieden werden:

  • Sondernutzung nach öffentlichen Recht
  • Sondernutzung nach bürgerlichen Recht

In der Regel beeinträchtigen Sondernutzungen den Gemeingebrauch. Sie bedürfen deshalb einer expliziten Erlaubnis der jeweiligen Straßenbaubehörde bzw. - in der Ortsdurchfahrt - der Gemeinde nach öffentlichen Recht. Einschlägig sind hierbei § 8 FStrG sowie Art. 18 BayStrWG.

Gemäß § 8 Abs. 10 FStrG sowie Art. 22 BayStrWG richten sich hingegen Sondernutzungen, welche den Gemeingebrauch nicht beeinträchtigen, nach bürgerlichem Recht. Hierzu nennen die Gesetze (§ 8 Abs. 10 FStrG, Art. 18 Abs. 2 BayStrWG) explizit die Benutzung der Straße für Zwecke der öffentlichen Versorgung.

2.2 Gestattung von Versorgungsleitungen

Die Benutzung der Straße für Zwecke der öffentlichen Ver- und Entsorgung ist eine Sondernutzung nach bürgerlichem Recht. Gemäß den Ausführungen oben genügt zur Genehmigung eine schriftliche Vereinbarung (Gestattungsvertrag), die zwischen dem Versorgungsunternehmen und der zuständigen Straßenbaubehörde abzuschließen ist.

Die Nutzung der im Rahmen dieses eGovernment-Projektes entwickelten eGovernment-Plattform ist nicht nur jenen Versorgungsunternehmen vorbehalten, die einen Rahmenvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland bzw. einen Staatsvertrag mit dem Freistaat Bayern abgeschlossen haben (wobei der Staatsvertrag wiederum auf den Rahmenvertrag verweist), sondern steht auch Unternehmen offen, die keinen solchen Rahmenvertrag abgeschlossen haben. Im letzteren Fall kommt der Mustervertrag zur Anwendung.

In den Rahmenverträgen wird das Mitbenutzungsverhältnis zwischen den Straßen und den Leitungen der öffentlichen Versorgung geregelt. Die Verträge werden jeweils zwischen der Straßenbauverwaltung und einem Versorgungsunternehmen geschlossen. Im Anhang der Rahmenverträge finden sich technische Bestimmungen. Diese regeln die Ausführung der Arbeiten im Bereich der Straße und verweisen zudem auf weitere technische Vorschriften. Auch sind den Rahmenverträgen Formblätter beigefügt, die bei der Antragstellung und in der abzuschließenden Vereinbarung verwendet werden.

Der Mustervertrag ist dem Rahmenvertrag vergleichbar aufgebaut. Der Vertragstext regelt das Mitbenutzungsverhältnis zwischen Straße und Leitungen der öffentlichen Versorgung. Im Anhang des Mustervertrages finden sich die zum Rahmenvertrag analogen technischen Bestimmungen und Formblätter, die für die Antragstellung und die abzuschließende Vereinbarung verwendet werden.

3 Implementierung

Im Bereich der Gestattung von Leitungen der öffentlichen Versorgung in Straßen sind verschiedene Anwendungsfälle zu unterscheiden:

  • Sondernutzung
  • Durchführung einer Baumaßnahme
  • Durchführung von Unterhaltungsarbeiten
  • Stilllegung einer Rohrleitung
  • Änderung der Straße (durch die Straßenbauverwaltung)

Bei der Entwicklung der eGovernment-Plattform hat man sich zunächst auf den Anwendungsfall der Sondernutzung beschränkt. Die weiteren Anwendungsfälle sind jedoch in ihren Grundzügen bei der Implementierung der Sondernutzung bereits berücksichtigt.

Der Ablauf für das Beantragen einer Sondernutzung lässt sich grob in fünf Schritte unterteilen:

  • Unterlagen anfertigen (Antragsteller)
  • Antrag stellen (Antragsteller)
  • Antrag bearbeiten (Straßenbauverwaltung)
  • Technische Abstimmung durchführen (Straßenbauverwaltung und Antragsteller)
  • Vereinbarung abschließen (Straßenbauverwaltung und Antragsteller)

Bevor jedoch die einzelnen Aktionen, die für diese Schritte notwendig sind, erläutert werden, erfolgt ein kurzer Blick auf die gestellten Anforderungen, die technischen Grundlagen auf denen diese eGovernment-Plattform aufbaut und auf die Zugangsvoraussetzungen zur Plattform.

3.1 Anforderungen

Im eGovernment-Projekt „Gestattung von Leitungen der öffentlichen Versorgung in Straßen“ soll das bisherige Antragsverfahren durch eine internetbasierte Plattform zunächst ergänzt und später abgelöst werden. Antragsteller aus dem Bereich der öffentlichen Versorgung sollen in Zukunft ihre Anträge über die eGovernment-Plattform abwickeln können.

Die an dieses neue Verfahren gestellten Anforderungen sind:

  • Verwendung des eGovernment-Portals
  • Rechteverwaltung
    • Externe Benutzer (Antragsteller und Nutzer außerhalb des Bayerischen Behördennetzes) melden sich auf der Plattform an. Dazu stellt die Plattform eine eigene Benutzerverwaltung zur Verfügung.
    • Interne Nutzer (Mitarbeiter der Bayerischen Staatsbauverwaltung) können die Plattform ohne erneute Anmeldung von ihrem Arbeitsplatz aus nutzen (Single-Sign-On). Die Zugriffsrechte für diese Nutzer werden über das Active Directory System der Bayerischen Staatsverwaltung festgelegt.
  • Der Antragsteller erhält Zugang zu seiner personalisierten Antragsverwaltung
    • Neue Anträge können angelegt und gespeichert werden.
    • Gespeicherte Anträge können weiterbearbeitet werden.
    • Gespeicherte Anträge können zur Genehmigung eingereicht werden.
    • Bereits gestellte Anträge können eingesehen werden (Historisierung).
  • Die Visualisierung der bayerischen Straßen erfolgt über ein Kartenfenster.
    • Aus dem Kartenfenster heraus können neue Leitungen angelegt werden.
    • Straßen- und Kontaktdaten der zuständigen Dienststellen der Straßenbauverwaltung können aus der Karte in ein Dialogfenster übernommen werden.
  • Ausfüllen der Anträge online über ein Dialogfenster
    • Einsatz eines Formularassistenten (Basiskomponente Formularserver).
    • Validierung der Daten über OKSTRA-konforme Web-Services.
    • Übernahme der Daten des Antragstellers aus der Anmeldung am eGovernment-Portal.
    • Übernahme der Straßen- und Kontaktdaten aus dem Kartenfenster bzw. alternativ über manuelle Eingabe.
  • Übermittlung der Antragsdaten (und Anhänge) per E-Mail
    • Automatische Ermittlung der zuständigen Straßenbaubehörde (über OKSTRA-konforme Web-Services).
    • Erzeugen eines Antrags in Reinschrift.
    • Generieren eines XML-Dokuments nach definiertem Schema.
    • Automatische Erzeugung einer Übersichtsskizze.
    • Anhängen der hochgeladenen Dateien.
    • Versand der Daten mit Anhängen per E-Mail.
    • Bestätigungsmitteilung an den Antragsteller per E-Mail.
  • Nutzung von Standards (XML, OKSTRA, usw.)

3.2 Technische Grundlagen

Die technischen Grundlagen für die eGovernment-Plattform waren weitestgehend vorgegeben.

Für die Anmeldung an der Plattform, die Gestaltung der Benutzerdialoge, die Speicherung der Anträge und die Implementierung des Workflows kommt die Basiskomponente „Formularserver“ des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung zum Einsatz. Diese Basiskomponente fußt auf dem Produkt intelliform Spaces Server der Firma cit in Kirchheim/Teck.

Das Kartenfenster zur Lokalisierung der zu verlegenden Leitung und zur Visualisierung der geplanten Leitungstrassen basiert auf dem Kartenfenster des Bayerischen Straßen-Informationssystems BAYSIS der Bayerischen Straßenbauverwaltung.

Die Schnittstellen zwischen den beiden Systemen nutzen eingeführte Standards:

3.3 Zugangsvoraussetzungen

Der Zugang zur eGovernment-Plattform erfolgt für Antragsteller und externe Nutzer einheitlich über den im Internet erreichbaren Link
https://formularserver.bayern.de/intelliform/admin/intelliForm-Spaces/abdsb/leitungen

Versorgungsunternehmen und deren Sachbearbeiter müssen sich registrieren. Dazu sind vom Antragsteller neben seiner E-Mail-Adresse und einem dazugehörigen Paßwort Daten zu seiner Firma anzugeben (siehe Abbildung 1). Insbesondere können Daten zu verschiedenen Rahmenverträgen im Profil des Benutzerkontos hinterlegt werden.

Nach der Registrierung wird dem Versorgungsunternehmen ein eigener Arbeitsbereich auf der Plattform exklusiv zugewiesen und das Unternehmen wird für die Nutzung der Plattform freigeschaltet

Abbildung 1: Maske Stammdaten Versorgungsunternehmen

3.4 Ablauf Antragstellung für Sondernutzung

Für das Beantragen einer Sondernutzung sind die im Folgenden beschriebenen Schritte erforderlich.

3.4.1 Am eGovernment-Portal anmelden

Nach der Registrierung und der Freischaltung für die Nutzung der Plattform (vgl. Abschnitt 0) erfolgt die Anmeldung für die eGovernment-Plattform über den Link
https://formularserver.bayern.de/intelliform/admin/intelliForm-Spaces/abdsb/leitungen

Abbildung 2: Anmeldung an der eGovernment-Plattform

Nach erfolgreicher Anmeldung hat der Nutzer die Auswahl,

  • einen neuen Antrag zu stellen,
  • bereits begonnene, zwischengespeicherte Anträge wieder zu bearbeiten oder
  • bereits eingereichte Anträge einzusehen.

Abbildung 3: Auswahlmaske

3.4.2 Neuen Antrag stellen

Hierzu sind vom Antragsteller einige wesentliche Grunddaten für seinen Antrag einzugeben. Stammdaten, wie z. B. Name des Versorgers, Adresse, etc. werden aus dem hinterlegten Profil des Benutzerkontos automatisch an den entsprechenden Stellen eingefügt. Die nächsten Abbildungen zeigen die jeweiligen Dialogmasken.

Zunächst sind für den Antrag einige Pflichtfelder zu Datum und Aktenzeichen des Antrags, für die Bezeichnung der Leitung und für die Beschreibung des Vorhabens zu füllen.

Abbildung 4: Antragstellung, Teil 1

Die im Kontoprofil hinterlegten Rahmenverträge können bei Antragstellung ausgewählt werden. Eine manuelle Eingabe von Rahmenvertragsdaten ist jederzeit möglich.

Abbildung 5: Antragstellung, Teil 2

Nach diesen allgemeinen Angaben zum Antrag sind die Detailangaben für die zu beantragende(n) Leitung(en) zu erfassen. Hier kann der Antragsteller wählen, ob er die Lokalisierung der Leitung(en) über eine Karte (mittels BAYSIS-Kartenfenster) oder manuell durchführen will (siehe Abbildung 6).

Abbildung 6: Antragstellung, Teil 3

Wählt der Benutzer die manuelle Lokalisierung, so werden für die gewählte Straßenklasse (Bundesautobahn, Bundes-, Staats- oder Kreisstraße) über OKSTRA-konforme Web-Services dynamisch nur jene Straßen zur Auswahl angeboten, die sich in der Zuständigkeit der Bayerischen Straßenbauverwaltung befinden. Die Angaben zur Stationierung (vgl. Abbildung 7) werden ebenfalls „on-the-fly“ mit OKSTRA-konformen Web-Services gegen das Bayerische Straßen-Informationssystem BAYSIS geprüft.

Abbildung 7: Antragstellung, manuelle Lokalisierung

Wählt der Benutzer die Lokalisierung über die Karte, so öffnet sich das BAYSIS-Kartenfenster (siehe Abbildung 8). Über entsprechende Funktionen im BAYSIS-Kartenfenster (z. B. Markierung Kreuzungspunkt Leitung mit Straße, Markierung des Anfangs- bzw. Endpunkts der parallel zur Straße laufenden Leitung) kann der Benutzer die notwendigen Daten für den Antrag aus der Karte ermitteln und für seinen Antrag übernehmen (z. B. Kreuzungsstelle mit Straße, Längsleitung mit Straße).

Dabei ist die Lokalisierung über das Kartenfenster von besonderem Interesse. Die Referenzierung von Objekten auf Straßen erfolgt entsprechend der bundesweiten „Anweisung Straßeninformationsbank“ (ASB) über Stationsangaben und Abschnitte.

Über die Lokalisierung werden für den Antragsteller auch die zuständige Dienststelle der Straßenbauverwaltung und der entsprechende Ansprechpartner (mit E-Mail-Adresse für den automatisierten Versand der Antragsunterlagen) ermittelt.

Abbildung 8: Kartenfenster mit eingezeichneten Leitungen

Bei Verlassen des BAYSIS-Kartenfensters werden die dort gewählten Informationen an den Formular-Editor übergeben.

Nach der Lokalisierung der Leitungen sind zu jeder Leitung detaillierte Angaben zu machen. Ein Beispiel zeigt Abbildung 9. Es ist jederzeit möglich, die Antragsstellung zu unterbrechen und den Antrag für eine spätere Bearbeitung zwischenzuspeichern.

Abbildung 9: Beispiel für die Zusatzangaben zu einer Kreuzungsleitung

In einem weiteren Schritt können ergänzende Unterlagen zum Antrag auf die Plattform hochgeladen werden (siehe Abbildung 10). Ergänzende Unterlagen sind z. B. ein Detailplan, Bilder oder technische Informationen zu der oder den beantragten Leitungen.

Abbildung 10: Antragstellung, Hochladen von Anlagen

Der nächste Schritt bietet dem Antragsteller die Möglichkeit den aktuellen Antrag elektronisch einzureichen oder die Bearbeitung an dieser Stelle zu unterbrechen oder abzubrechen (vgl. Abbildung 11).

In dieser Übersicht wird eine PDF-Datei des Antrags und alle Anlagen angezeigt. Damit wird der Antragsteller in die Lage versetzt, diese Unterlagen noch einmal zu überprüfen.

Beim Klicken auf „Weiter“ wird erstens eine Übersichtsskizze generiert, die sowohl dem Antragsteller, als auch der bearbeitenden Behörde einen unmittelbaren Überblick über die Lage der beantragten Leitung(en) bietet. Zweitens wird der Antrag elektronisch an die, für die erste beantragte Leitung, zuständige Straßenbaubehörde versandt. Die Details der im Hintergrund ablaufenden Aktionen sind im Abschnitt 0, 3.4.5 Antrag übermitteln, beschrieben. Zugleich wird der Antrag aus der Liste der in Bearbeitung befindlichen Anträge entfernt und in die Liste der eingereichten Anträge einsortiert (vgl. dazu Abbildung 12).

Abbildung 11: Antragstellung, Übersicht vor Einreichen des Antrags

Abbildung 12: Antragstellung, Übersicht Eingereichte Anträge

Zum Abschluss dieses Abschnitts über das Beantragen eines neuen Antrags sei nochmals auf die Alternativen zu dem eingangs beschriebenen Ablauf hingewiesen. Ein neuer Antrag kann sowohl

  • aus einem bereits bearbeiteten und zwischengespeicherten, aber noch nicht eingereichten Antrag aus der Liste der Vorlagen (vgl. hierzu Abbildung 3) erstellt werden, als auch
  • aus einem bereits eingereichten Antrag über die Funktion „Ähnlichen Antrag stellen“ (vgl. hierzu Abbildung 12) erzeugt werden.

3.4.3 Antrag bearbeiten, Bearbeitung wieder aufnehmen

Dieser Abschnitt beschreibt die Wiederaufnahme der Bearbeitung eines bereits begonnenen und zwischengespeicherten Antrags (vgl. hierzu Abbildung 13, Funktion Fortsetzen), oder die Bearbeitung eines – aus einem bereits eingereichten Antrag – generierten Antrags.

Der Ablauf der einzelnen Bearbeitungsschritte entspricht der Bearbeitung eines neuen Antrags. Wobei sich der Antragsteller auf die eventuell bereits vorliegenden Daten zu Leitungen und allgemeinen Angaben, wie z. B. zum Rahmenvertrag, stützen kann. Dies bedeutet, dass im Antrag angelegte Leitungen jederzeit gelöscht oder in ihrer Lage, entweder mit Hilfe des Kartenfensters oder manuell, verändert werden können.

Nach Abschluss der Bearbeitung kann der Antrag entweder zwischengespeichert oder eingereicht werden.

Abbildung 13: Antragstellung, Fortsetzung der Bearbeitung

3.4.4 Antrag speichern

Die Anträge lassen sich auf der Plattform jederzeit zwischenspeichern. Die Bearbeitung von neuen Anträgen kann so bis zur weiteren endgültigen Bearbeitung unterbrochen werden

3.4.5 Antrag übermitteln

Bei der Übermittlung wird ein erstellter Antrag an die zuständige Dienststelle der Straßenbauverwaltung per E-Mail verschickt. Die E-Mail-Adresse des Empfängers wird dazu aus den im Antrag hinterlegten Daten ermittelt.

Das System füllt eine lesbare PDF-Datei mit den Daten des Antrags. Gleichzeitig wird für die eventuelle weitere Verwendung der Antragsdaten in anderen Fachsystemen ein XML-Dokument erzeugt (hierbei wird, soweit wie möglich, auf OKSTRA-Konformität geachtet). Abschließend wird eine E-Mail erzeugt, die generierte Antragsdatei zusammen mit den hochgeladenen Dateien als Anlagen der E-Mail beigefügt und gemeinsam versendet. Als Quittung für den Versand erhält der Antragsteller an seine im Kontoprofil hinterlegte E-Mail-Adresse eine Kopie dieser E-Mail, jedoch ohne Anlagen.

Nach Versand des Antrags wird dieser in der Antragsliste für die weitere Bearbeitung (Vorlagen) gesperrt und steht nur noch über die Liste der eingereichten Anträge zur Ansicht zur Verfügung.

3.4.6 Antrag löschen

Anträge, die sich in der Liste der in Bearbeitung befindlichen Anträge (Vorlagen) befinden, aber weder weiter bearbeitet noch eingereicht werden sollen, können vom Benutzer gelöscht werden (vgl. hierzu Abbildung 13, Funktion Löschen).

Das Löschen von bereits gestellten Anträgen ist aus Gründen der Sicherheit nicht möglich. 

4 Ausblick

Die in Kapitel 0 beschriebene Implementierung bezieht sich auf die 1. Ausbaustufe des eGovernment-Projektes, die sich seit Herbst 2009 im produktiven Betrieb befindet. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Artikels befindet sich die 2. Ausbaustufe in Entwicklung.

Kennzeichnend für die 2. Ausbaustufe ist die vollkommen medienbruchfreie elektronische Bearbeitung eines Antrags auf der Plattform. Hierzu wird die Plattform um eigene Arbeitsbereiche für die beteiligten Straßenbaubehörden erweitert. Damit entfällt der Versand des Antrags und der dazugehörigen Unterlagen per E-Mail. Dieser wird ersetzt durch die Übermittlung des gesamten Antrags vom Arbeitsbereich des Antragstellers in den Arbeitsbereich der zuständigen Straßenbaubehörde. Der Empfänger wird dann nur noch per E-Mail über den Eingang eines neuen Antrags in seinem Arbeitsbereich unterrichtet.

Die mit der Bearbeitung der Anträge und der Prüfung der Unterlagen befassten Mitarbeiter der zuständigen Straßenbaubehörde erhalten über das Intranet der Bayerischen Straßenbauverwaltung Zugang zur eGovernment-Plattform und können die eingegangen Anträge dort bearbeiten. Für den Ablauf dieser Bearbeitung bis hin zur elektronischen Unterzeichnung der Gestattungsvereinbarung wird ein entsprechender Workflow auf der Plattform implementiert.

Der weitere Ablauf sieht vor, dass die von der zuständigen Straßenbaubehörde unterzeichnete Vereinbarung in den Arbeitsbereich des Antragstellers übermittelt und dieser per E-Mail vom Eingang der Vereinbarung unterrichtet wird. Der Antragsteller zeichnet die Vereinbarung ebenfalls elektronisch gegen. Im Anschluß daran wird die gegengezeichnete Vereinbarung über die eGovernment-Plattform an die zuständige Straßenbaubehörde zurück übermittelt. Damit liegt eine gültige Gestattungsvereinbarung vor. Auf deren Basis kann der Antragsteller seine Vorbereitungen für die Verlegung der beantragten Leitungen fortsetzen.

Weitere neue Funktionen sind:

  • Unterstützung der fortgeschrittenen elektronischen Signatur auf der eGovernment-Plattform Hierzu werden sowohl für die registrierten Antragsteller, als auch für die zuständigen Straßenbaubehörden die erforderlichen Signaturzertifikate auf der Plattform hinterlegt.
  • Anzeigen des Bearbeitungsstatus
  • Zur gegenseitigen Information von Antragsteller und bearbeitender Behörde wird der Status der Bearbeitung von Antrag bzw. Vereinbarung auf der Plattform angezeigt.
  • Selbstregistrierung von Versorgungsunternehmen auf der Plattform
    Versorgungsunternehmen, die noch nicht auf der Plattform vertreten sind, wird die Möglichkeit geboten, sich selbst zu registrieren. Bei einer akzeptierten Registrierung wird für das Unternehmen ein eigener Arbeitsbereich eingerichtet und der Zugang zur Plattform freigeschaltet.
  • Öffnung der Plattform für Versorger der Sparten Strom, Gas, Wasser, Abwasser mit und ohne Rahmenvertrag
    Mit der 2. Ausbaustufe wird die Plattform für die Ver- und Entsorgungsunternehmen der genannten Sparten geöffnet. Insbesondere bezieht sich die Öffnung auch auf Unternehmen, die keinen Rahmen- oder Staatsvertrag mit dem Freistaat Bayern abgeschlossen haben. Mit jenen Unternehmen werden über die Plattform spezielle einheitliche Musterverträge abgeschlossen.
  • Bereitstellung eines Web-Services zum Aufruf der eGovernment-Anwendung
    Für Antragsteller, die eigene Fachsysteme für die Verwaltung ihrer Leitungen unterhalten, wird ein Web-Service zum parametrisierten Aufruf der eGovernment-Anwendung zur Verfügung gestellt. Damit kann ein neuer Antrag generiert und bereits mit Daten aus dem System des Antragstellers befüllt werden.
    Die abschließende Bearbeitung und das Einreichen des Antrags zum Abschluss der Gestattungsvereinbarung erfolgt jedoch stets über die eGovernment-Plattform.