FGSV-Nr. FGSV C 12
Ort Bamberg
Datum 05.03.2013
Titel Neue Vertragsbedingungen und Richtlinien beim Bau von Entwässerungseinrichtungen
Autoren Dipl.-Geol. Michael Bürger
Kategorien Erd- und Grundbau
Einleitung

Mit dem Beitrag soll ein Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand der ZTV Ew-StB vermittelt werden. Insbesondere soll auf Neuerungen und Veränderungen hingewiesen und diese inhaltlich kurz beleuchtet werden. Hervorzuheben ist, dass das Regelwerk um die grabenlose Kanalsanierung erweitert wurde und zulässige Abweichungen beim Bau von Entwässerungseinrichtungen geändert wurden. Nach ca. 4 Jahren ist die Überarbeitung und Abstimmung nunmehr weitgehend abgeschlossen.

PDF
Volltext

Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.

1 Einleitung

Mit der Überarbeitung der ZTV Ew-StB 91 beschäftigt sich in der FGSV seit April 2009 der Arbeitskreis 5.2.1 ,,ZTV-Entwässerung" unter der Leitung von Herrn Maurer, Stadt Saarbrücken. In dem AK 5.2.1 sind Vertreter aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Ingenieurbüros u. a. tätig. Das angestrebte Ergebnis ist die Aktualisierung und Harmonisierung der ZTV EwStB 91 mit aktuellen Regelwerken. Der Entwurf ist Anfang 2012 zur Stellungnahme an die Länder gegangen. Seit Juli 2012 liegen die Stellungnahmen der Länder vor, die Anfang Februar 2013 im AK 5.2.1 diskutiert und größtenteils eingearbeitet wurden. Zwischenzeitlich sind die Arbeiten an dem Regelwerk weitgehend abgeschlossen. Die Abgabe der Endfassung an die FGSV ist für Anfang April 2013 vorgesehen.

2 Geltungsbereich

Bislang wurden die ZTV Ew-StB 91 für alle Entwässerungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Neu-, Um- und Ausbau und der Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie deren Nebenanlagen angewendet. Sie sind darauf abgestellt, dass die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und hier insbesondere die beiden Normen ­

– ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art und ­

– ATV DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten

Bestandteile des Bauvertrages sind.

Im Zuge der Überarbeitung wurde der Geltungsbereich um die grabenlose Kanalsanierung erweitert, die auch in nachfolgenden Abschnitten wie den Begriffsbestimmungen, bei den Stoffen und Bauteilen und insbesondere im Zusammenhang mit den Rohrleitungen aufgegriffen wird. In diesem Zusammenhang wurde auch die ATV DIN 18326 ,,Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen" neu aufgenommen. Ebenfalls im Geltungsbereich ergänzt wurden die Normen: ­

– ATV DIN 18300 ­ Erdarbeiten,

– ATV DIN 18307  Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden,

–­ ATV DIN 18308 Drän- und Versickerarbeiten,

­ – ATV DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten ­ – Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen, ­

– ATV DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten, ­

– ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten.

3 Begriffsbestimmungen

Neben dem bisherigen Verweis auf Begriffsbestimmungen in den RAS-Ew wurden u. a. auch die folgenden Begriffe aus dem Bereich der Kanalsanierung neu aufgenommen und gemäß DIN EN 752 definiert: ­ ­ ­

– Sanierung:       Alle Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung von vorhandenen Entwässerungssystemen.

– Reparatur:        Maßnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden in Entwässerungsleitungen und -kanälen.

– Renovierung:   Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Funktionsfähigkeit von Entwässerungsleitungen und -kanälen unter vollständiger oder teilweiser Einbeziehung ihrer ursprünglichen Substanz.

– Erneuerung:    Maßnahmen zur Herstellung neuer Entwässerungsleitungen und -kanäle in der bisherigen oder einer anderen Linienführung, wobei die neuen Anlagen die Funktion der ursprünglichen Entwässerungsleitungen und -kanäle einbeziehen.

Schlauchlining: Vor Ort härtendes Schlauchverfahren für Entwässerungsleitungen und -kanäle.

Wie aus den Begriffsdefinitionen hervorgeht, nimmt der erforderliche Arbeitsaufwand von der Reparatur über die Renovierung zur Erneuerung zu.

4 Stoffe und Bauteile

Bei den Stoffen und Bauteilen wurden unter anderem Rohre und Formstücke aus Stahlfaser- und Polymerbeton ergänzt sowie auf Stoffe für die Sanierung von Rohrleitungen durch Verweis auf DIN 18326, Abschnitt 2.1 eingegangen. Dabei handelt es sich um Stoffe wie beispielsweise Harzformstoffe und Laminate.

5 Rohrleitungen

In den ZTV Ew-StB 91 wird im Abschnitt ,,Rohrleitungen" der Neubau von Rohrleitungen geregelt. Hierzu finden sich allgemeine Regelungen sowie konkrete Regelungen zu Entwässerungskanälen und -leitungen, Sickerrohrleitungen und Huckepackleitungen. Ergänzend zum Neubau spielt aus Gründen des Boden- und Gewässerschutzes auch die langfristige Funktion des bestehenden Entwässerungsleitungs- bzw. Kanalnetzes und insbesondere die Dichtheit der Rohrleitungen eine wichtige Rolle. Diese gilt es gemäß den H KWES zu prüfen und im Schadensfall erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Daher wurde in den ZTV Ew-StB (Stand 2/2013) neben dem Neubau auch die Sanierung von Rohrleitungen in einem eigenständigen Abschnitt aufgenommen, die bislang nicht im Regelwerk der Straßenentwässerung berücksichtigt wurde. Hier finden sich unter anderem Regelungen zu Sanierungsverfahren und -produkten sowie zum Prozesswasser. Des Weiteren wird auch vertragsrelevant vorgegeben, dass für die Baustellenvorbereitung und im Zuge der Dokumentation vom Auftragnehmer verschiedene Unterlagen dem Auftraggeber vorzulegen sind.

Für die Baustellenvorbereitung sind vom Auftragnehmer vorzulegen: ­

– Bauzeitenplan der Renovierungsmaßnahme,

– ­ Behördliche Genehmigungen (z. B. Sondernutzungen),

– ­ Verbleib des anfallenden Abwassers der Entwässerungseinrichtungen.

Im Zuge der Dokumentation sind vom Auftragnehmer vorzulegen: ­

– Protokolle der Inspektionen, ­

– Nachweis der Vorarbeiten,

– ­ Bei Renovierungsverfahren Nachweis der Anschlussanbindung,

–­ Lieferscheine der Sanierungsprodukte,

– ­ Bei Schlauchliner verfahrensabhängige Aufzeichnung der beim Einbau auftretenden Zugkräfte, ­

– Bei Schlauchliner verfahrensabhängige kontinuierliche Dokumentation der Druck-, Temperatur- und UV-Lichtparameter,

–­ Bautagesberichte,

–­ Protokolle der Dichtheitsprüfung.

6 Sickeranlagen

Das Thema Sickeranlagen betrifft die Straßenentwässerung und den Erdbau und wird daher sowohl in den ZTV Ew-StB als auch in den ZTV E-StB geregelt (Tabelle 1).

Tabelle 1: Gegenüberstellung der Regelungen zu Sickeranlagen

Aus der Gegenüberstellung der ZTV Ew-StB (Stand 2/2013) und der ZTV E-StB 09 geht hervor, dass beide Regelwerke allgemeine Regelungen zu Sickeranlagen sowie Regelungen zu Sickersträngen enthalten. Darüber hinaus finden sich in den ZTV Ew-StB (Stand 2/2013) auch Regelungen zu Planums-, Böschungs- und Tiefensickerschichten sowie zu Sickerstützscheiben mit Angaben zu Mindestdicken bzw. -breiten. Neu aufgenommen wurden die Sickergräben. Vertragsrelevant ist hierbei, dass die Grabensohle und Grabenwandungen der Sickergräben durch geeignete Maßnahmen vor Bodeneintrag, Erosion und Auftrieb zu schützen sind.

7 Bauwerke für die Behandlung des Wassers

Die Bauwerke für die Behandlung des Wassers wurden um die Regenklärbecken und die Retentionsbodenfilter (Bild 1) in Anlehnung an die RAS-Ew (Ausgabe 2005) ergänzt. Beide sind wasserdicht herzustellen.

Bild 1: Retentionsbodenfilter mit vorgeschaltetem Absetzbecken im Längsschnitt

Bauvertraglich relevante Anforderungen bei Retentionsbodenfiltern sind zudem die Vorlage von Schweißprotokollen bei Verwendung von Kunststoffdichtungsbahnen zur Abdichtung des Beckens zum Untergrund. Ebenfalls ist beim Einbau des Bodenfilters die geforderte Filterdurchlässigkeit zu gewährleisten sowie die Filterstabilität nachzuweisen. Das Filtermaterial darf das Sicker- und Grundwasser nicht durch Auswaschung und Auslaugung nachteilig verändern.

8 Anforderungen an Entwässerungseinrichtungen

Die ZTV Ew-StB 91 enthalten für diverse Entwässerungseinrichtungen Angaben mit konkreten Anforderungen und zulässigen Abweichungen (Tabelle 2). Im Zuge der Überarbeitung wurden diesbezügliche Angaben bei Mulden, Gräben, Rinnen, Straßenabläufen und Schachtabdekkungen geändert bzw. neu formuliert. In der Tabelle 2 ist dies durch die rote Schrift gekennzeichnet. Die zulässigen Abweichungen wurden teilweise in Anlehnung an die Übergabewerte der ZTV Funktion Ew-StB festgelegt. Aus dem Vergleich der Abweichungen in den ZTV EwStB 91 und ZTV Ew-StB (Stand 2/û13) geht hervor, dass es sich bei den Änderungen um Verschärfungen handelt.

Tabelle 2: Entwässerungseinrichtungen mit Anforderungen und zulässigen Abweichungen

Literaturverzeichnis

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau (ZTV Ew-StB 91), Ausgabe 1991, Köln, FGSV 598

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Stand 2/2013): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau (ZTV Ew-StB)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB 09), Ausgabe 2009, Köln, FGSV 599

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Funktionsbauverträge, Teil: Entwässerungseinrichtungen, Ausgabe 2007 (ZTV Funktion Ew-StB 07)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung (RAS-Ew), Ausgabe 2005, Köln, FGSV 539

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Hinweise zur Kontrolle und Wartung von Entwässerungseinrichtungen an Außerortsstraßen (H KWES), Ausgabe 2011, Köln, FGSV 441

Deutsches Institut für Normung (2008): Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden (DIN EN 752), Beuth Verlag, Berlin

Deutsches Institut für Normung (2012): VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ­ Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ­ Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (ATV DIN 18299), Beuth Verlag, Berlin

Deutsches Institut für Normung (2012): VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ­ Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ­ Erdarbeiten (ATV DIN 18300), Beuth Verlag, Berlin

Deutsches Institut für Normung (2012): VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ­ Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ­ Entwässerungskanalarbeiten (ATV DIN 18306), Beuth Verlag, Berlin

Deutsches Institut für Normung (2012): VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ­ Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ­ Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden (ATV DIN 18307), Beuth Verlag, Berlin

Deutsches Institut für Normung (2012): VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ­ Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ­ Drän- und Versickerarbeiten (ATV DIN 18308), Beuth Verlag, Berlin

Deutsches Institut für Normung (2012): VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ­ Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ­ Verkehrswegebauarbeiten ­ Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen (ATV DIN 18318), Beuth Verlag, Berlin

Deutsches Institut für Normung (2012): VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ­ Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ­ Rohrvortriebsarbeiten (ATV DIN 18319), Beuth Verlag, Berlin

Deutsches Institut für Normung (2012): VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ­ Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ­ Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen (ATV DIN 18326), Beuth Verlag, Berlin

Deutsches Institut für Normung (2012): VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ­ Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ­ Abdichtungsarbeiten (ATV DIN 18336), Beuth Verlag, Berlin